Wichtiger Hinweis für kostenfreie Schülertickets!
Schüler*innen, welche zum aktuellen Zeitpunkt noch ein befristetes SchülerTickt ohne Lichtbild haben, müssen ihr Lichtbild bis spätestens 22. November 2024 bei einem RSAG-Kundenzentrum nachreichen.
!!!Andernfalls erlischt die Gültigkeit ihres SchülerTickets automatisch zum 01. Dezember 2024!!!
Die Nutzung des ÖPNV mit einem ungültigen SchülerTicket hat bei Kontrollen durch Fahrausweisprüfer*innen ein erhöhtes Beförderungsentgelt zur Folge. Schüler*innen, die bisher als anspruchsberechtigt ohne ein Lichtbild gemeldet wurden und noch gar kein Ticket erhalten haben, müssen ebenfalls bis spätestens 22. November 2024 ein Lichtbild bei der RSAG nachreichen.