Staatl. gepr. Sozialassistent*in
berufsbegleitend

Bewirb Dich!

Warum die berufsbegleitende Ausbildung zum*zur Sozialassistent*in?

„Selbstständig und eigenverantwortlich Lernen ist genau mein Ding - hier kann ich das beweisen!“

Leticia, 22 Jahre

Als Sozialassistent*in bist Du befähigt, Kinder und Jugendliche unter fachlicher Anleitung zu erziehen, zu bilden, zu pflegen und zu begleiten. Der erfolgreiche Abschluss ist die Voraussetzung für eine Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern.

Ausbildungsinhalte

Was mache ich da so?

Die Theorie

In der Schule hast Du Unterricht im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich (z.B. Deutsch, Englisch, Sozialkunde) und im fachrichtungsbezogenen Lernbereich (z.B. Entwicklung, Bildung, Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen). Die Stundentafel ist im Vergleich zur Vollzeitausbildung nur ein wenig kürzer und verlangt Dir daher viel Engagement und Disziplin ab. Der Unterricht finden an zwei Tagen in der Woche statt, die durch die Schule festgelegt werden.

Die Praxis

Teil deiner Ausbildung sind 200 Stunden Praktikum in Krippe oder Kindergarten. Für dein Praktikum stehen Dir eine Lehrkraft und ein*e Praxismentor*in unterstützend zur Seite. Der Zeitpunkt des Praktikums wird durch die Schule festgelegt.

Die Praxiseinrichtungen

In welchen Einrichtungen Du deine Praktika absolvieren möchtest, bestimmst Du selbst. In unserem Praktikumskatalog stehen Dir weit über 150 Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Prüfung

Du beendest deine Ausbildung mit zwei schriftlichen Prüfungen (Deutsch und ein berufsbezogenes Fach) und einer mündlichen Prüfung.

Wie sieht mein Arbeitsalltag aus?

Gestalte Aktivitäten

Als SOA gestaltest Du entwicklungsfördernde Aktivitäten für Kinder und Jugendliche.

Gestalte Beziehungen

Als SOA arbeitest Du neben den Kindern und Jugendlichen auch mit Eltern, Großeltern und dem Team.

Gestalte Zukunft

Als SOA bereitest Du jeden Tag Kinder und Jugendliche auf ihre eigene Zukunft vor.

Was bietet die Zukunft?

Vorteile des Berufs

Als Sozialassistent*in kannst Du unter Anleitung einer pädagogischen Fachkraft in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig werden.

Die meisten Auszubildenden schließen nach erfolgreichem Abschluss aber eine weitere Ausbildung zum*r Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in an.

Mit diesen Abschlüssen erlangst Du den Zugang zu tariflich vergüteten Angestelltenverhältnissen und kannst zudem die Fachhochschulreife erwerben, die Dich für ein weiterführendes Studium in der Sozial- bzw. Heilpädagogik qualifiziert.

Vorteile der Schule

Wieso an der Schule?

  1. Schulgeldfrei
  2. Anschlussausbildung zum*r Erzieher*in auch bei uns
  3. Gemeinsame Events
  4. Wohnhaus direkt am Schulgebäude
  5. Nah am Strand und Ostsee
  6. Breites Angebot an Schulsport

Infos zur Bewerbung

Wie kann ich mich bewerben?

Abschlussart

Staatl. Prüfung

Unterrichtsform

berufsbegleitend

Dauer gesamt

2 Jahre

Kosten / Gebühren

Keine Kosten

  • berufliche Erstausbildung zur pädagogischen Assistenzkraft
  • Zugangsvoraussetzung mindestens Mittlere Reife
  • erfolgreicher Abschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (auch berufsbegleitend möglich)
  • erfolgreicher Abschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung Staatlich anerkannte/rHeilerziehungspfleger/in
  • Berufliche Schule "Alexander Schmorell"
  • z.Hd. Frau Gowin
  • Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
  • Sprachniveau B1 bei Bewerber*innen nichtdeutscher Herkunftssprache
  • Wohnsitz in Rostock oder Landkreis Rostock
  • Masernschutz
  • Arbeitsvertrag in anerkannter sozialpädagogischer Einrichtung während der Ausbildung im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden, inkl. Bestätigung des Arbeitgebers für die Freistellung an Schultagen
  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf mit aktuellem Foto
  • Nachweise über die geforderte Vorbildung (siehe Aufnahmevoraussetzungen) 
in Form amtlich beglaubigter Kopien bzw. Kopie des letzten Zeugnisses bzw. Gleichstellungszeugnis bei Bewerber*innen nichtdeutscher Herkunft
  • Ergebnis der Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Frankierter DIN A4 Rückumschlag mit Adresse des Bewerbers für Rückantwort
  • Erklärung darüber, dass noch keine staatliche Prüfung an einer höheren 
Berufsfachschule der gleichen Ausbildungsrichtung abgelegt und nicht 
bestanden wurde
  • erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Arbeitsvertrag in anerkannter sozialpädagogischer Einrichtung während der Ausbildung im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden

Angela Gowin

Bildungsgangleiterin Sozialassistenz berufsbegleitend

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